Dr. Hartmut Warweitzki Unternehmensberatung fuer Gastronomie/Hotellerie

Ratgeber ICH-AG
Gute Wirte brauchen keine ISO!?(Teil 1)
Besser schwierig saniert, als einfach liquidiert
Basel II - Schreckgespenst oder reales Monster?
Zur Wirtschaftlichkeit von Gastgewerbebetrieben
Der
Ratgeber 2: Werbung im Gastgewerbe

- Gute Wirte brauchen keine ISO !?-

Mit dieser Artikelserie möchte der Autor etwas Licht in den Dschungel der Qualitätsdiskussion im Gastgewerbe bringen. Mit Beispielen aus der täglichen Qualitätsarbeit der Gastgewerbebetriebe und aus der Beraterpraxis des Autors sollen gangbare und vor allem allgemein verständliche Schritte und Wege zur Qualität in den vielen Betrieben und Bereichen der Branche gezeigt werden. Der ISO 9000 sollen dabei etwas die “Gruseleffekte” genommen werden. Im ersten Artikel wird zunächst die Ausgangssituation charakterisiert.

Alle reden von Qualität im Gastgewerbe – Sie auch !?.

Leider meinen die Redenden selten das Gleiche.

Ein Wirt sagte mir z.B. neulich: Ich brauche nicht das Geschwätz über Qualitätsmanagement, über die ISO 9000 oder über die Qualität - ich mache sie tagtäglich! Der Wirt sagt also unmißverständlich: Qualität braucht keine ISO.

Ein Hotelier im Norden unseres Landes hat mir  dagegen kürzlich dargelegt, warum er sein Haus mit einem Qualitätsmanagementsystem und sogar der DIN–Norm ISO “quält”. Er möchte jeden Tag gesicherte Qualität bieten, auch dann, wenn er mal nicht im Hause ist. Dieser Hotelier vertritt demnach die Ansicht: Qualität kann ohne ISO nicht dauerhaft sein.

Die Diskussion ist also wirklich kontrovers und die Begriffswelt einer Norm vom Schlage der ISO 9000 trägt oft nicht gerade zur Begeisterung der Wirte und Hoteliers bei. Im Gegenteil! - Die Stimmung sinkt schnell gegen Null, wenn man über  Qualität und ISO im gleichen Atemzug spricht.

Die beiden Gastronomen haben aber sicher beide recht: Es kann sehr wohl die beste Qualität im Gastgewerbe ganz ohne ISO angeboten werden. Andererseits kann eine Normierung, z.B. nach der ISO 9000 für die Qualität ganz nützlich sein.

Was ist nun diese “Qualität im Gastgewerbe”, von der so viel gesprochen wird ?

Ich will dazu ein Beispiel anführen.

In einem ICE hatte ich kürzlich die Gelegenheit, ein ziemlich lautes Gespräch von zwei Dauerdienstreisenden mithören zu müssen. Beide kannten sich aus dem Hotel, in dem sie gewohnt hatten. Offensichtlich aus Mangel an Themen wurde über dieses Hotel sehr intensiv und leider auch sehr kritisch diskutiert:

“Das Zimmer war im Prinzip o.k., aber zu klein und zu laut. Man konnte auch noch den rauchenden Vortagesgast riechen. Im Bad war das Licht nicht hell genug und in der Dusche hatte “heiß” und “kalt” ganz willkürlich gewechselt. Das Frühstück war normal, doch völlig ohne Höhepunkte. Das Frühstücksei war heiß, doch leider hart. Das Speisenangebot am Abend war nicht überraschend, einfach wie fast überall, verwechselbar. Es hatte aber meist ganz gut geschmeckt. Die Preise entsprachen wohl den angekündigten 3 Sternen und waren als etwas zu hoch empfunden worden.”

Man zog in schöner Eintracht dann das Fazit:

“Alles war normal, aber die Qualität war schon enttäuschend. Man hatte manches Hotel in gleicher Preisgruppe schon anders, “spannender”, interessanter , ja letztlich besser erlebt. Andere Hotels hätten eben Qualität zum gleichen Preis geboten. Sofern sich beim nächsten Aufenthalt in der Region Alternativen anbieten würden, würde man in einem anderen Hotel absteigen.”

Mitreden konnte ich nicht. Ich kannte nicht die Fakten. Doch stellte ich mal wieder fest : Merke... Der Gast spricht oft erst dann von Qualität, wenn seine Erwartungen erfüllt und überboten wurden!

Wie ging es wohl dem Hotelier, dem doch die Ohren hätten klingen müssen? Der dachte vielleicht ganz zuversichtlich: “Die Herren waren 3 Tage in meinem Haus. Sie haben gut geschlafen, denn sie haben auf meine Frage nichts Gegenteiliges gesagt. Das Frühstück haben sie gegessen und   dabei recht freundlich ausgesehen. Jeden Abend saßen sie im Restaurant und haben eine ganz gute Zeche gemacht. Die Stimmung bei der Abfahrt heute war nicht schlecht. Meine Mannschaft hat ihren Job wohl gut gemacht, wir haben Qualität geliefert. Ich schätze, die Gäste werden wieder kommen.

Hotelier! So kann man sich irren!!

Dieser Hotelier sollte sich dringend mit dem Thema “Qualität” beschäftigen, denn dafür haben er und viele seiner Kollegen gute Gründe:

  • Die Konkurrenz wächst praktisch ständig und kann selbst Stammgäste mit immer wieder neuen Angeboten zum “Abwandern” bewegen
  • Der Käufermarkt hat bei den Gästen das Gästebewußtsein geschärft und sie zu “zahlenden Käufern” werden lassen, die Qualität einfordern
  • Die Gefahr ist gewachsen, im Wettbewerb als qualitativ ”nur durchschnittlich” eingestuft zu werden, damit ”verwechselbar” zu sein und dann am Preiskampf der ”Verwechselbaren” teilnehmen zu müssen
  • Im Alltagsgeschäft ist die Gefahr groß, daß die gewollte und gedachte Qualität ( z.B. das Zimmer ist nach Rauchergästen besonders gut zu lüften) einfach nicht gelebt wird und ganz schnell auf der Strecke bleibt.
  • Unser Hotelier kann das natürlich anders sehen. Das kann dann allerdings ganz schnell zu weniger Umsatz und damit zu schlechteren Geschäften führen.
  • Doch gerade von der selbstkritischen Betrachtung seiner Qualität will so mancher Gastgewerbeunternehmer überhaupt nichts wissen. In unserer Beraterpraxis machen wir immer wieder diese sehr verblüffende Erfahrung. Für sinkenden Umsatz werden von den Wirten viele Gründe sehr detailliert beschrieben: der Straßenbau und Straßensperrungen, die besonderen Gewohnheiten der Gäste vor Ort, mangelnde Vermarktung der Region, die schlechte Einkommenslage im Umkreis, eine neue Gaststätte in der Nachbarschaft ... und vieles andere mehr. Mängel in der Qualität der eigenen Leistung werden in der Mehrzahl der Betriebe entweder nicht erkannt oder ganz schlicht verdrängt.

    Die hausgemachten Schwächen sind in sehr vielen Gastgewerbebetrieben aber erfahrungsgemäß im gleichen Maße an schlechter werdenden Geschäften beteiligt, wie die äußeren, oft wirklich sehr belastenden Einflüsse.

    Es macht also schon sehr viel Sinn, sich mit der eigenen Qualität sehr intensiv zu beschäftigen, Qualitätslösungen zu entwickeln, die Lösungen zu Qualitätssystemen zu verknüpfen und Qualität tagtäglich auch zu “managen”- ,also zu leiten.

    Qualität lohnt sich. Macht ein Wirt oder Hotelier gute Angebote, macht er in der Regel auch gute Geschäfte. Das freut die Gäste und den Wirt. Stimmt erst die Qualität, dann treten bemerkenswerte Effekte ein:

  • Gäste werden zu Stammgästen, und zwar zu zufriedenen Stammgästen, die für eine positive Mundpropaganda sorgen,
  • Ein Vertrauensvorschuß kann aufgebaut werden, der kleinere “Qualitätsausrutscher” beherrschbar macht,
  • Die Mitarbeiter werden durch die Anerkennung der Gäste motiviert und damit praktisch immer besser,
  • Weil der Wirt oder Hotelier mit Qualitätslösungen die Prozesse und Kompetenzen grundsätzlich regelt, muß er nicht immer wieder neu entscheiden. Er gewinnt Zeit für andere wichtige Arbeiten, z.B. für die Werbung oder die Pflege von Kontakten.
  • Wer “Qualität” sagt muß auch “Qualität” meinen.

    In der Praxis zeigt es sich immer wieder, daß Wirte oder Hoteliers oft dann schon von Qualität sprechen, wenn sie ihre Leistungen ohne Komplikationen bzw. Reklamationen erbracht haben.

    Dieser Umstand und die eingangs geschilderte  Zugunterhaltung, die so oder so ähnlich sehr oft und immer wieder stattfindet, machen anschaulich eine Misere deutlich. – Der Begriff “Qualität” wird allzu unterschiedlich verstanden und verwendet.

    Wer etwas über “Qualität im Gastgewerbe” sagt, muß deshalb wohl oder übel immer erklären, was er meint.

    Um diesem Übel abzuhelfen, könnte  z.B. auf das Lexikon zurückgegriffen werden:

  • ”Qualität ist die Gesamtheit der Eigenschaften von Erzeugnissen, die den Grad ihrer Eignung für einen bestimmten Verwendungszweck bestimmen”.
  • Man kann auch in der Schweiz nachfragen, weil dort in der  Gastronomie ja bekanntlich Qualität geboten werden soll. Für das Schweizer Gütesiegel im Tourismus gilt:
  • ”Qualität ist anzunehmen,
                     -  wenn der Kunde wiederkommt und nicht die Ware,
                     -  wenn Gewöhnliches außergewöhnlich gut getan wird,
                     -  wenn das, was man macht, mit ganzem Herzen gemacht wird”.
  • Ich spreche von Qualität im Gastgewerbe so:

    Qualität ist erreicht, wenn alle Merkmale/Eigenschaften eines Produktes oder einer Dienstleistung vorausgesetzte bzw. erwartete Anforderungen erfüllen.

    Von diesem Verständnis der Qualität ausgehend soll in den folgenden Beiträgen mit Beispielen und Lösungen gezeigt werden, wie Qualität zu machen und täglich zu halten ist.

    Denn auch für die  Qualität gilt die gesicherte Erkenntnis:

     Es gibt nichts Gutes- außer man tut es!!

    (wird fortgesetzt)

     

    Dr, Hartmut Warweitzki , Unternehmensberater für Wirte, Hoteliers und Existenzgründer , Berlin

    (Veröffentlicht in Fachmagazin für Hotel, Restaurant & Küche “Gastronomie” Nr. 4/2001)

    .

- Besser schwierig saniert, als einfach liquidiert -

- Tips, Erfahrungen, Beispiele und Regeln zur Abwehr von Krisen in
Gastgewerbebetrieben -

    Gegenwärtig wird von einigen Unternehmensberatern manchem Gastwirt oder Hotelier ein verlockendes Trugbild gezeigt: Eine drohende Pleite wäre recht gut abzuwenden. Man müsse nur die Banken zu einem Teilverzicht überreden. Dann würde alles gut. Die Strategie und Taktik für die Verhandlungen könne man sogar ganz einfach lernen, z.B.  auf einem Seminar.

    Das Trugbild ist verführerisch , aber ganz einfach trügerisch.

    Auch in meiner Beraterpraxis gibt es natürlich den Forderungsverzicht von Banken - auch in beträchtlicher Höhe - um Gastgewerbebetriebe zu retten, wenn diese zu retten sind. Das ist aber immer noch die Ausnahme! Und wenn so eine Ausnahme mal eintritt, ist zwar die Pleite vorerst abgewendet, der “Leidensweg” des  Unternehmers muß damit aber überhaupt nicht leichter werden. Wer schon mal einen sogenannten Besserungsschein gesehen hat, der weiß, wovon ich spreche.

    Um bei Betroffenen falsche Hoffnungen und so manche Prophezeiungen etwas zurecht zu rücken, möchte ich an dieser Stelle mit Beispielen aus meiner Beraterpraxis  Tips und Entscheidungshilfen, kurz Sanierungsregeln, liefern:

    Die erste Sanierungsregel gilt nach wie vor:

    1. Wirt hilf Dir selbst - dann wird Dir (vielleicht) auch geholfen

    Nur wenn ein Gastgewerbebetrieb zeigt, daß er seinen Beitrag zu einer Sanierung auch selbst beitragen kann, denken die Partner oder Gläubiger über ihre Unterstützungsmöglichkeiten nach.

    Da gibt es aber eine ganz merkwürdige Gesetzmäßigkeit :

    Fast jeder Gastwirt oder Hotelier, der von mir beraten wurde, hat anfangs vehement bestritten, daß er Reserven haben könnte: “Vielleicht die ein oder andere doch, aber im Prinzip nicht!!”

    Die Wirklichkeit war dann oft anders:

    Einige Beispiele:

    - Ein kleines Hotel in der Nähe des Harzes hat in einem Jahr den Wareneinsatz um knapp 7(!) Prozent gesenkt. Das sind in diesem Fall rd. 40.000 DM, die als Effektivitätsreserve zu erschließen waren. Erreicht wurde das mit einer besseren Kalkulation, der Umgestaltung der Speisekarte und einer strafferen Organisation des Einkaufs. Bei diesem Fortschritt steht die Hausbank auch in gegenwärtig schwierigeren Zeiten fest an der Seite dieses Wirtes.

    - Ein anderes Hotel – das 60 km vom ersten entfernt liegt, etwas größer ist, aber derzeit auch in schwierigem “Fahrwasser” um das Überleben kämpft, hat seinen Umsatz in einem Jahr um 11% gesteigert. Das sind dort ca. 75.000 DM, die in der Kasse klingeln. Gestützt hat sich diese Entwicklung auf die Anwendung einfacher, preiswerter, aber sehr wirksamer Werbemethoden und ein deutlich attraktiveres Angebot mit einem marktfähigen Preis-Leistungsverhältnis. Natürlich gibt es dort auch des Deutschen “Lieblingsessen”, also das Schnitzel. Die Gäste finden aber auf der Speisekarte dieses Hause  z.B. auch:

    Markgrafenspieß - zwei kleine Schweineschnitzel und ein  kleines Schweinemedaillon mit viel Tomate und Zwiebeln gespießt und mit Käse überbacken auf lockerem Reis serviert und mit frischen Salaten umringt----

    und bezahlen für dieses leckere Angebot  gern 16,50 DM.

    Bei richtiger Qualität und Kalkulation erfreut so ein Gericht den Gast und auch den Wirt. Mit seinen veränderten Angeboten und der damit verbundenen Umsatzentwicklung konnte der Wirt das Verhältnis zu  seiner Hausbank und der Deutschen Ausgleichsbank deutlich verbessern und lebt heute mit einem Sanierungszins. Er kann damit  nicht üppig leben, aber er lebt !!

 

Es gibt natürlich auch Beispiele bei denen der Wirt das mit der “Hilfe” für sich selbst ganz heftig mißverstanden hat:

- Im Berliner Umland hatte ein Wirt ein tolles Leasingauto, ein wirklich schönes Auto - aber eben auch schön teuer. Der “Pferdefuß” bei diesem Leasing war, daß knapp 8 (!) % vom Umsatz alleine für die Leasingraten aufzubringen waren. Dafür hat eine Hausbank bei Krisen, die bei derartigen Zahlungsverpflichtungen eintreten können, natürlich gar kein Verständnis.

Der Grundsatz: Ich leiste was, dann leiste ich mir was - war hier auch völlig auf den Kopf gestellt. Wir haben mit dem Wirt in der Beratung Wege zu besseren Geschäften erarbeitet und ein Rechtsanwalt hat sich des Leasingvertrages angenommen. Es hat dann richtig Geld gekostet, diesen Vertrag zu kündigen. Aber für eine Jahresleasingrate von 23.000 DM, die jetzt entfällt, bekommt man auch ein ganz passables Auto. Das ist dann zwar nicht ganz so schön, aber es ist gekauft und damit wirklich billiger. Jetzt hat der Wirt die Bank auch wieder ganz an seiner Seite.

2. Zeigen Sie dem Unternehmen  Bank, daß eine Sanierung aus Sicht der Bank unternehmerisch sinnvoll ist - legen Sie ein Sanierungskonzept vor

Banken sind auch Unternehmen, die nur von Überschüssen leben können und nicht von Verlusten. Wenn eine Hausbank oder die Deutsche Ausgleichsbank über einen Verlust, z.B. einen Teilverzicht entscheiden soll, dann muß sie dennoch einen Nutzen darin erkennen können. Dieser Nutzen kann z.B. sein:

  • Die Bank wird bei einer Sanierung besser gestellt sein, als im Falle einer Insolvenz
  • Die nach der Sanierung von dem Unternehmen zu tragenden Kapitaldienste können mit hoher Sicherheit langfristig bedient werden
  • Alle Gläubiger beteiligen sich an den Sanierungsmaßnahmen
  • In dieser Phase ist der Dialog mit der Bank wirklich unverzichtbar- er reicht aber in der Regel nicht aus.  Entscheidungen bei Gläubigern brauchen neben Worten auch Papier. Für die Darstellung der eigenen Potenzen, also des Beitrages des Unternehmers, sowie für die Aufbereitung der Lösungsvarianten für Sanierungsmaßnahmen der Gläubiger hat es sich sehr gut bewährt, diesen ein Konzept (Konsolidierungs-/ Sanierungskonzept) mit Vorschlägen zu unterbreiten, das den Nutzen einer Sanierung plausibel aufzeigt.

3. Holen Sie sich  für ein Sanierungskonzept Hilfe von einem, der die Regeln kennt

    Ich habe die Erfahrung machen können, daß Gastwirte und Hoteliers in so manchem Fall ein Sanierungskonzept ganz gut alleine schreiben könnten. Oftmals ist aber der wichtige Dialog mit der Hausbank schon so gestört, daß eine Plazierung der Vorschläge durch den “Betroffenen” ziemlich aussichtslos und kaum erfolgversprechend ist. Außerdem trübt hier auch oft Betriebsblindheit die Klarheit aufzuzeigender Perspektiven. Ein externer Berater hat es in solchen Fällen meistens leichter.  Er kann als Unbeteiligter und Sachkundiger mit den notwendigen Analysen die Situation schlüssig aufbereiten, plausible Vorschläge ganz ohne Emotionen entwickeln und diese dann in Zusammenarbeit mit der Hausbank umsetzen.

    Ein guter Berater wird ein gutes Sanierungskonzept vorlegen. Gut heißt in diesem Fall:

    - Es ist geeignet, die Zerschlagung des Unternehmens zu vermeiden

    - Es zeigt Maßnahmen auf, die dazu dienen, das Unternehmen dauerhaft zu erhalten

    - Es orientiert auf angemessene Verzichtsbeiträge aller Gläubiger und Gläubigerbanken, d.h. schlägt paritätische bzw. quotale Beteiligung an der Sanierung vor

    - Es enthält detaillierte Kapitaldienstberechnungen/ Umsatz- und Ertragsvorausschauen auf der Grundlage der erforderlichen Teilverzichte bzw. Konsolidierungsmaßnahmen

    - Es zeigt auf, welche Maßnahmen der Unternehmer selbst ergreift

    - Aus dem Sanierungskonzept geht hervor, daß die Gläubiger durch die Beteiligung an den Sanierungsmaßnahmen wirtschaftlich gesehen besser stehen, als im Vergleich zu einer Zerschlagung des Unternehmens.

Ein gutes Konzept ist aber auch zunächst nur Papier und Papier ist ja bekanntlich sehr geduldig. Geduld kann eine Tugend sein, aber nur dann, wenn sie mit Hartnäckigkeit verbunden ist. Deshalb

4. Halten Sie den Kontakt zu Ihrer Hausbank, seien Sie hartnäckig, kooperativ und auch etwas geduldig – verschaffen Sie sich für einen langen Atem genügend “Luft” beim Kapitaldienst

Der Banken Mühlen mahlen langsam - könnte man fast immer in Abwandlung des schönen Sprichwortes sagen. Das gilt besonders auch für Sanierungen. So kommt es oft zu Verstimmungen bei Wirten bzw. Hoteliers und manchmal auch zu Sprachlosigkeit. Wie soll dann eine Zusammenarbeit - wie soll da ein Dialog mit einer Bank gedeihen? Hilfreich ist es in solchem Fall, die Situation der “Gegenseite” etwas zu durchleuchten.

In einer Bank sind selbstverständlich Hierarchien, Kompetenzen und auch Dienstwege zu berücksichtigen. Das macht es für den Ansprechpartner eines Wirtes nicht unbedingt leichter, unpopuläre Sanierungsvorschläge (“Unsere Bank wird vielleicht Geld verlieren”) zu unterbreiten. Das dürfte übrigens auch mit ein Grund dafür sein, warum für Sanierungsvorschläge gern die Mitarbeit externer Unternehmensberater genutzt wird.

Soll also eine Bank “Geld verlieren”, dann denkt natürlich jede Entscheidungsebene darüber etwas länger nach, als z.B. bei einer Eigenheimfinanzierung mit reichlich  Eigenkapital und gutem Bausparvertrag.

Ganz drastisch wird der Zeitaufwand erhöht, wenn in Sanierungsmaßnahmen mehrere Gläubiger oder die Deutsche Ausgleichsbank einbezogen werden müssen. Das erfordert Abstimmungen und Ausarbeitungen, Gespräche und Koordination und eben Zeit !

Sinnvoll ist es deshalb, die notwendige Geduld aufzubringen. Dafür wird es sehr hilfreich sein, daß die Kapitaldienste in dieser Zeit den Wirt nicht drücken. Bei Schulden, die einem die Luft nehmen, kann man schnell kurzatmig werden und die Geduld verlieren. Der Wirt oder Hotelier ist deshalb gut beraten, wenn er um eine Stundung der Kapitaldienste bis zur Entscheidung bittet und so den Schuldendruck wenigstens zeitweise mindert. Die Deutsche Ausgleichsbank und manche Hausbank hat solchen Bitten oft entsprochen .

Die Anwendung von Regeln erfreut den Nutzer nur, wenn der Erfolg auch eintritt; das gilt natürlich auch für Sanierungen im Gastgewerbe. Hier ein Beispiel, bei dem mit diesen Regeln, mit Hartnäckigkeit, sehr viel Geduld und Arbeit sowie mit zeitweiliger Kapitaldienststundung das Ziel erreicht werden konnte. Der Betrieb wurde saniert. Ein mehrfach drohender Zusammenbruch noch vor dem Zielband konnte verhindert werden:

In einer Stadt in Sachsen- Anhalt mit immerhin fast 9000 Einwohner hat eine gute Fachfrau 6 Jahre nach der Wende ein kleines, neues Hotel garni eröffnet. Das Haus hat 24 Betten in 12 Zimmern, ein winziges Restaurant und einen vielfältig zu nutzenden Mehrzweckraum. Mit rd. 1,2 Mio. DM war die Investition einst nicht zu hoch. Etwa 900 000 DM wurden als Kredit bewilligt. Der Umsatz blieb aber drastisch unter den Erwartungen. Er hat nie die 240.000 DM - Marke überschritten. Schnell war das Unternehmen in der Krise.

Eine Sanierung wurde zwingend erforderlich. Als Lösung wurde von meiner Unternehmensberatung vorgeschlagen:

  • Das Hotel erschließt Effektivitätsreserven ( Umsatz/ Kosten) von rund 25.000DM jährlich,
  • Die Hausbank verzichtet auf Anteile des Kreditvolumens, übernimmt Teile des ERP- Darlehens trotz Haftungsfreistellung und schuldet den Restkredit zu aktuellen günstigen Konditionen um
  • Die Deutsche Ausgleichsbank verzichtet auf Anteile des EKH- Darlehens

So eine Lösung braucht natürlich Zeit!!
Rund 30 Monate - mit 2 Runden Tischen, zahlreichen Bankgesprächen, viel Konzeptpapier und sehr viel Engagement der Wirtin, ihrer Berater und des Chefs der Hausbank - waren nötig. Am Ende des Jahres 2000  wurde der Forderungsverzicht von fast 36% der Kreditsumme beschlossen. Ein Besserungsschein wurde vereinbart. 30 Monate gehen aber selbst an stärkeren Naturen nicht ohne Blessuren vorbei. Wie schwer war es das richtige Verhältnis von Geduld und Hartnäckigkeit zu finden! Wie oft war die Unternehmenrin nahe daran, das Handtuch zu werfen und einfach aufzugeben! Es wurde aber nicht aufgegeben. Sowohl die Wirtin als auch die Hausbank waren zur Sanierung fest entschlossen. Deshalb wurde von der Wirtin hart am Umsatz und den Kosten gearbeitet, Verbesserungen sind inzwischen unübersehbar.  Auszuhalten war die Warterei aber nur, weil der Kapitaldienst durch Stundungen sehr früh schon auf ein Minimum gesenkt wurde.

Im Ergebnis der Sanierung ist das Hotel mit der künftigen Kreditbelastung gut zu führen. Die Banken und die Hotelbesitzerin haben durch die Sanierung eine Lösung gefunden, mit der sie gemeinsam leben können

Was hätte aber wohl die Bank gemacht, wenn unsere Hotelwirtin von Anfang an auf das “Wunder” des Forderungsverzichtes gehofft hätte und abwartend die Hände in den Schoß gelegt hätte?  Für diese Wirtin und für mich ist die Antwort klar:

Eine Zerschlagung des Unternehmens wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit die Alternative gewesen.

Wie sähe diese Alternative aber aus?

  • Die Existenzgrundlage der Unternehmerin wäre zerstört. Sie würde voraussichtlich als Sozialhilfeempfänger den Steuerzahler belasten müssen.
  • Die Kredite der Deutschen Ausgleichsbank wären komplett verloren
  • 3 Arbeitsplätze wären mindestens zeitweilig weggefallen
  • Das Ansehen des Hotel und seiner Besitzerin wären in der Region deutlich angeschlagen

Gut, daß es nicht so kam.

Dieses Beispiel unterstreicht anschaulich die Wirksamkeit der dargestellten Sanierungsregeln und läßt es zu , das Fazit:

Besser schwierig saniert, als schnell liquidiert.


Dr. Hartmut Warweitzki

Unternehmensberater für Wirte, Hoteliers, Existenzgründer, Berlin
(Veröffentlicht in Fachmagazin für Hotel, Restaurant & Küche “Gastronomie”
Nr. 1-2/2001)

Zur Wirtschaftlichkeit von Gastgewerbebetrieben
Berliner Experte: Die Lage ist ernst

    AHGZ Nr. 44/ 3. November 2001 – Ilsenburg (rpr)

Nüchterne Zahlen sagen häufig mehr als noch so überzeugend formulierte Sätze.      Dr. Hartmut Warweitzki, auf die Beratung gastgewerblicher Unternehmer spezialisierter Experte aus Berlin, nannte während des 3. Sachsen-anhaltischen Hotel- und Gaststättentages in Ilsenburg Zahlen und Fakten aus der Praxis, deren Bedeutung er in einem Satz zusammenfasste: Die Lage ist ernst” In den vergangenen Jahren habe er 152 sachsen-anhaltische Gastwirte und Hoteliers kontaktiert und beraten.

Von ihnen schreiben 25 % “kleine schwarze Zahlen”, wie Warweitzki sagt, häufig nur durch bedingungslose Selbstausbeutung. “64 Prozent der Unternehmen”, so der Berater, “stecken in akuter Krisensituation”

Aber es gebe auch Erfolge: Zwölf Unternehmen seien auf dem Wege, sich zu stabilisieren, elf haben es bereits geschafft. 64 Arbeitsplätze konnten dadurch erhalten bleiben. Die Bilanz hätte besser aussehen können, ist Warweitzki überzeugt, wenn die Unternehmer die Signale rechtzeitig wahrnehmen würden – Gratwanderung an der Grenze der Wirtschaftlichkeit, sinkende Liquidität, Streichung des Kontokorrents durch die Bank.

Als Ursachen für die bedenkliche Lage nennt Warweitzki: zu geringes und fehlendes Eigenkapital, falsche Konzepte, abenteuerliche Finanzierungen, offene Verbindlichkeiten, fehlende gastgewerbliche Professionalität, und die allgemeine wirtschaftliche Situation in Sachsen-Anhalt.

Der Ratgeber 2: Werbung im Gastgewerbe

Leserbrief an das Fachmagazin für Hotel. Restaurant & Küche “Gastronomie” www.gastronomie-mag.de

Ich habe vor 4 Jahren eine kleine Gaststätte gepachtet Mein Konzept ist: Gute Biere mit deutscher Küche kombiniert. Am Anfang lief es auch nicht schlecht. Seit 2 Jahren stelle ich aber einen Umsatzrückgang fest und in diesem Jahr war es besonders schlimm. Mein Steuerberater hält mir immer vor,  dass ich auf die Kosten achten muß. Ich achte auch sehr darauf. Für Werbung gebe ich fast gar kein Geld aus. Bei einem Jahresumsatz von 220.000 DM hatte ich im vorigen Jahr 485 DM an Werbekosten zu buchen. Da habe ich doch sehr sparsam gewirtschaftet!? Trotzdem hatte ich am Jahresende fast nichts verdient. So macht mir die schönste Gastronomie keinen richtigen Spaß mehr.

B. S., Halberstadt

Keine Werbung  - kein Geschäft!

Sehr geehrte Frau S., man kann Ihnen wahrlich nicht vorwerfen, dass Sie bei den Kosten für Werbung leichtsinnig waren. Ganz sicher kann man aber feststellen, dass Sie am falschen Platz zur falschen Zeit gespart haben. Einen Gastgewerbebetrieb kann man nicht gesund sparen. Eine Gaststätte braucht Umsatz! Und wenn man  reichlich Umsatz macht, dann  darf man auch Kosten machen. Umsatz kommt aber nicht von allein, wie Sie z.Z. ganz schmerzlich feststellen müssen. Umsatz ist in Gaststätten auf zwei Wegen zu machen: Einerseits sind es die richtigen und  guten Angebote, die Gäste in Ihr Haus führen und zum Geld ausgeben, also zu Umsatz, verführen sollen. Wenn Sie dann Ihre Preise und den Wareneinsatz richtig kalkuliert haben, die Pachthöhe stimmt und Sie mit Zinsen nicht zu stark  belastet sind—kurz, wenn Ihre betriebswirtschaftlichen Verhältnisse stimmen, dann bleibt für Sie auch etwas übrig. Dann macht die Arbeit Ihnen sicher auch wieder Spaß. Andererseits nutzt Ihnen das schönste Angebot ganz sicher nichts, wenn Sie es zum Geheimnis machen, wenn Sie dafür nicht werben. Alle um Sie herum werben: Politiker, die Bahn, die Kirche, die Bundeswehr, Brauereien, Zeitungen ....wohin Sie schauen, immer werden Sie umworben. Deshalb gilt natürlich auch in jedem Gasthaus und für Sie: Tue Gutes und rede darüber!

Wenn Sie also “Gutes tun ” mit Ihren Angeboten , dann reden Sie darüber und werben Sie. Sorgen Sie auch dafür, dass man über Sie  redet. Sie sollten deshalb schnell beginnen, mit Ihren ganz speziellen Maßnahmen und Methoden für Ihr Gasthaus zu werben. Sicher wird Ihnen viel Werbung, oft auch schön teure Werbung tagtäglich angeboten. So mancher Wirt hat schlechte Erfahrungen mit gutem Geld teuer bezahlt. Ich höre deshalb manchmal: “Dann lasse ich es eben ganz und werbe nicht, dann kann ich mir vielleicht das eine oder andere leisten.” So eine Schlußfolgerung  kann sich ein Dienstleister im Gastgewerbe aber überhaupt nicht leisten. Also, Frau S., sparen Sie Kosten, aber werben Sie, und zwar mit den richtigen Kosten. Richtig sind die Werbekosten dann, wenn sie im richtigen Verhältnis zu Ihren  Geschäften stehen.  Was ist aber nun für mein Unternehmen richtig?- diese Frage wird Sie jetzt sicher bewegen. Ich kann das ohne genaue Kenntnis Ihrer konkreten Situation nur annähernd sagen. In meiner Praxis habe ich in Gastgewerbebetrieben Werbekosten in Höhe von 0,2 bis 10,1 % vom Umsatz vorgefunden. Gute Unternehmen haben aber nie weniger als 2 bis 2,5 % des Umsatzes für Werbung aufgewendet. Deshalb empfehle ich Ihnen nach Ihrer “Werbepause” im Vorjahr mindestens 3,5 bis 4 % Ihres Umsatzes als Werbekosten einzuplanen. Bei Ihrem Umsatz von 110.000 € wären das immerhin 3.850 bis 4.400 € jährlich bzw. mehr als 350 € im Monat - und zwar netto!!

Nutzen Sie für Ihre Werbung  die z.T. wirklich beeindruckenden Ideen, die bei den Kindern, der Familie und sehr oft bei den Mitarbeitern von Gastwirten schlummern. Als ich neulich mit einem Koch- Auszubildenden über die Speisekarte der Ausbildungsgaststätte sprach, malte dieser junge Kollege so ganz nebenbei eine wunderschöne Vignette mit einer dampfenden Suppenschüssel auf das Papier. Wer in der Region um Merseburg in die betreffende Gaststätte kommt, dem wird  diese Vignette auf zahlreichen Werbeträgern heute in das Auge fallen. Vielleicht haben Sie ähnliche Künstler in Ihrem Umfeld? Dann könnten Sie wirklich Kosten sparen.

Hilfreich bei Ihrer Werbung werden sicher  für Sie die von mir im Fachmagazin für Hotel, Restaurant & Küche “Gastronomie” veröffentlichten Werbetipps und die Checkliste sein, mit der Sie die Effektivität Ihrer Werbung überprüfen können. Auf Wunsch sende ich Ihnen und anderen Lesern in einem frankierten Rückumschlag oder per Email diese Checkliste gern zu.

Ich wünsche Ihnen gute Einfälle, gute Werbung, guten Umsatz und gute Geschäfte

Ihr Dr. Warweitzki

 

Ratgeber in Fachmagazin “Gastronomie”

Leserbrief.

Ich habe meinen Beruf als Sekretärin bis vor einem halben Jahr gerne ausgeübt. Weil meine Firma nicht mehr existiert, bin ich derzeit arbeitslos. Nach Informationen des Arbeitsamtes könnte ich mich mit der Ich- AG selbständig machen. Welche Chancen habe ich dabei im Gastgewerbe?

B.F. aus L.

Ich- AG im Gastgewerbe?

Sehr geehrte Frau F., ich habe bereits mehrere ähnliche Anfragen zu diesem aktuellen Thema. Sie sind also mit Ihren Überlegungen nicht allein. Deshalb möchte ich Ihnen ganz schnell antworten, um Sie bei Ihrer schwierigen Entscheidung zu unterstützen.

Zur Ich- AG:

Die Bundesregierung will den Mittelstand in Deutschland fördern und gleichzeitig die Arbeitslosenzahlen senken. Das Zauberwort soll Ich-AG heißen. Mit Mittelstandsförderung dürfte das zumindestens im Gastgewerbe allerdings kaum etwas zu tun haben. Es wird  sich dabei wohl mehr um Ministandsförderung handeln, da in der Regel bestenfalls Mini-  Unternehmen entstehen werden.

Ausgedacht hat man sich für die Ich- AG eine sehr überschaubare Lösung: Arbeitslose bekommen bei einer Existenzgründung maximal 3 Jahre lang einen festgelegten monatlichen Zuschuß. Im ersten Jahr sind das 600 €, im zweiten Jahr  360 € und im dritten Jahr 240 €. Der Staat lässt sich die Gründung einer Ich – AG also maximal 14.400 € kosten und das sogar steuerfrei.

Die Regelungen sollen unbürokratisch sein und sind an wenige Voraussetzungen geknüpft. (siehe Kasten). Wer mit seiner Existenzgründung nicht erfolgreich ist und Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung hatte, kann bei Wahrung bestimmter Fristen diesen Anspruch wieder geltend machen.

Soweit die guten Nachrichten!

Lassen Sie mich auf einige Probleme hinweisen, die bei der ganzen Euphorie um die neuen Wege zur Verbesserung der Arbeitslosenstatistik nicht vergessen werden sollten:

Natürlich sind mit diesen neuen Maßnahmen die Fragen, die sich ein Existenzgründer im Gastgewerbe vor der Gründung stellen sollte, nicht “vom Tisch”.

Sie kennen ja vielleicht den alten Spruch: Wer nichts wird, wird Wirt! Erfolgswirte können über diesen Spruch nur lächeln, und manch ein Wirt, der diesen Spruch für Wahrheit hielt, möchte vielleicht darüber weinen. Ein Hotelier aus Sachsen- Anhalt, der offensichtlich auch als  Philosoph sein Geld verdienen könnte, hat es neulich sehr schön und treffend formuliert: “Es würde viel mehr gute Gastwirte geben, wenn es nicht so viele schlechte Gastwirte geben würde.”  Meine Erfahrung ist:  Wer etwas kann und etwas hat, wird hoffentlich ein guter Wirt! Damit ist auch ziemlich genau umrissen, woran Sie denken müssen, bevor Sie starten. Stellen Sie sich folgende Fragen und finden Sie dazu die richtigen Antworten:

  1. Sind Sie für die Selbständigkeit im Gastgewerbe geeignet?
    Die Frage, ob  Sie “selbst” und auch noch “ständig” arbeiten wollen, ist dabei nur ein kleiner und etwas provokanter Auszug aus Fragenkatalogen, mit der Sie sich als Persönlichkeit auf den eigenen Prüfstand stellen können. Das Bundeswirtschaftsministerium, die Kreditanstalt für Wiederaufbau ( ehemals: Deutsche Ausgleichsbank) sind nur zwei Anbieter, bei denen Sie entsprechende Checklisten beziehen können. Machen Sie den Test und seien Sie zu sich sehr ehrlich. Prüfen Sie dabei auch, ob Sie mit Ihren Fertigkeiten in der Gastronomie bestehen können. Ich habe viele Seiteneinsteiger kennengelernt, die sehr gute Gastronomen geworden sind. Trotzdem gilt natürlich auch in der Gastronomie uneingeschränkt die alte Regel, nach der eine gute Ausbildung die Grundlage für eine gute Arbeit ist. Vielleicht ist Ihre Ausbildung für Ihre Ich- AG die richtige Grundlage? Vielleicht haben Sie auch eine Möglichkeit, sich in der Gastgewerbepraxis noch etwas “umzuschauen”?  Wenn Sie sich schließlich sagen können: “ Jawohl, ich werde es schon bestens packen!” – dann wenden Sie sich den folgenden Fragen zu.
     
  2. Haben Sie die zündende Geschäftsidee, die Sie zu einem erfolgversprechenden Gastgewerbekonzept entwickeln können?
    Mit der Fähigkeit, Kaffee zu kochen und  Kuchen beim Bäcker einzukaufen sind in den seltensten Fällen erfolgreiche Existenzen gegründet worden. Trotzdem wird genau das immer wieder versucht. Ich kenne Ihre Geschäftsidee ja nicht. Trotzdem empfehle ich Ihnen: Führen Sie in Ihrer Region zu Ihrem Vorhaben eine kleine Konkurrenzanalyse durch. Schauen Sie sich um. Vielleicht ist Ihre Idee gar nicht so neu. Vielleicht hat ein anderer Wirt in Ihrer Nähe schon ohne Sie als neuen Mitbewerber viel zu wenig Gäste. Wenn Sie aber schließlich ein gutes Konzept für Ihre Zukunft haben, ist es an der Zeit sich der folgenden Frage zuzuwenden.
     
  3. Wieviel Geld benötigen Sie für Ihren Start und wo bekommen Sie es her?
    Für eine Bank sind Sie als Arbeitsloser leider kein Partner, der gute Geschäfte verspricht. Banken lieben den Erfolg und Sicherheiten. Sie trennen sich meist nur dann von ihrem Geld, wenn sie mit großer Sicherheit damit rechnen können, das Geld zurückzubekommen und natürlich auch die Zinsen. Hartnäckig hält sich ja das Gerücht, dass Banken das Gastgewerbe nicht mehr mögen. Und wirklich gibt es Banken, bei denen zu viele Hotels und Gaststätten mit “faulen” Krediten das Kapital vernichten. Dort wird man wahrscheinlich als Wirt nicht gern gesehen. Trotzdem habe ich nach wie vor mit Gastgewerbeunternehmen und Wirten zu tun, die auch Kredit bei ihrer Bank bekommen. Und auch der Gründer einer kleinen Existenz muß nicht von vornherein verzagen. Mit dem sogenannten “Startgeld” und anderen geförderten Krediten kann auch ein Gründer nicht selten seine Finanzierung finden.   Fragen Sie danach bei ihrem Bankgespräch. Das führt Sie zu der nächsten Frage.
     
  4. Sind Sie auf ein Gespräch mit einer Bank gut vorbereitet?
    Wie in so vielen Fällen steckt auch beim Bankgespräch der Teufel im Detail. Konzept, Investitionsplan, Rentabilitätsvorausschau, Liquiditätsplan,  Sicherheiten – an vieles wird zu denken sein. Das wichtigste wird aber sein, dass Sie als Persönlichkeit   überzeugen. Solange noch nicht “Basel II” die Banken reglementiert, werden höchstwahrscheinlich in vielen Fällen und bei kleineren Beträgen auch weiterhin Kredite an die Person vergeben und erst in 2. Linie an das Projekt. Seien Sie deshalb in der Vorbereitung äußerst gründlich und klären Sie dabei die folgenden Fragen.
     
  5. Werden Sie neben den Zuschüssen zur Ich- AG weitere Fördermittel bekommen können?
    Diese Frage muß in jedem Einzelfall genau geprüft werden. Erst dann wird dazu eine konkrete Antwort möglich sein. Wenden Sie sich dazu an die Fördergremien Ihres Bundeslandes.
     
  6. Wieviel werden Sie verdienen und wie werden Sie einen eventuellen Kredit zurückzahlen?
    Prüfen Sie die Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens vorher, machen Sie eine Rentabilitätsvorausschau. Dafür können Sie sich Hilfe suchen. Unternehmensberater, Steuerberater, die IHK und die Landes- DEHOGA- Verbände u.a. können Ansprechpartner sein und Ihnen meistens weiterhelfen. Es ist übrigens kein Geheimnis, dass die Masse der Unternehmen im Gastgewerbe kleine Unternehmen sind, in denen so mancher Wirt schon sehr zufrieden wäre, wenn er 25.000 € verdienen würde. Sie brauchen in der Regel also die oberste Verdienstgrenze für eine Ich- AG kaum zu fürchten.
     
  7. Kommen Sie ohne rechtzeitig und  kompetente Hilfe aus?
    Nutzen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen durch Bund und Länder für eine kostengünstige und fachlich kompetente Existenzgründungsberatung einräumen. In manchen Bundesländern bekommen Gründer bis zu 80 % der Beratungskosten erstattet. Viele Probleme, die ein Unternehmen-“leben” gefährden können, lassen sich schon vor der “Geburt” vermeiden. (Vgl. hierzu auch Gastronomie 3 2003)

Soweit meine Auflistung der Fragen, die sich im Zusammenhang mit einer Existenzgründung und auch mit einer Ich -AG im Gastgewerbe stellen werden.

Haben Sie für sich die Antworten gefunden? Dann starten Sie!

Es wird sie also künftig geben - die Ich -AG im Gastgewerbe. Wir werden sie vielleicht an der Hotelbar treffen oder an einer Kuchentheke. In breitem Umfang wird sich die Ich – AG im Gastgewerbe aus meiner Sicht aber wohl nicht bewähren.

Dagegen spricht z.B. das für das Gastgewerbe leider oft typische geringe Einkommen. Wenig Einkommen mit viel Arbeit ist nun mal kein Traumziel einer Selbständigkeit. Ich kann mir auch vorstellen, dass insbesondere ältere Personen sich von der privat zu organisierenden Rentenversicherung abschrecken lassen werden.

Ich wünsche Ihnen, Frau F. von ganzem Herzen, dass Sie die Hürden, die bei einer Existenzgründung nun mal bestehen, mit Elan bezwingen. Dann können Sie hoffentlich eine erfüllende und langfristige Existenz finden.

Allen Startern, die mit der Ich -AG ins Gastgewerbe aufbrechen wollen, wünsche ich den besten Erfolg. Werden Sie gute Wirte!

Ihr Dr. Hartmut Warweitzki

  1. Ihr Einkommen darf 25.000 € jährlich nicht überschreiten.
  2. Sie müssen Arbeitslosengeld oder –hilfe beziehen, oder in einer ABM beschäftigt sein.
  3. Sie dürfen keine Mitarbeiter beschäftigen, solange Sie gefördert werden. Familienmitglieder sind die Ausnahme.
  4. Sie dürfen kein Überbrückungsgeld beziehen.
  5. Für eine Existenzgründung im Gastgewerbe brauchen Sie eine Gastgewerbekonzession

Ratgeber in Fachmagazin “Gastronomie”

Leserbrief.

    Ich habe von meinen Eltern eine Pension mit einem Restaurant und einem Biergarten übernommen. Die Geschäfte laufen bei uns ganz gut. Ich möchte deshalb im Pensionsbereich und auch in der Gastronomie anbauen. Dazu werde ich Kredite brauchen. Ich lese jetzt ziemlich oft im Zusammenhang mit Krediten etwas von “Basel 2” und vom sogenannten “Rating”. Ich hatte auch schon Kontakt zu Anbietern, die mir bei dem Rating helfen wollten. Ich weiß aber gar nicht, ob ich diese Hilfe wirklich brauche. Worauf muss ich mich einstellen?

    T.R. aus E.

     

Basel II - Schreckgespenst oder reales Monster?

Sehr geehrter Herr R.

Sie haben recht. Zur Zeit wird an vielen Stellen und immer öfter von Basel 2 gesprochen. Da war z.B. vom Bundeskanzler im Fernsehen beschwichtigend zu hören, dass in Deutschland Basel 2 kaum jemand treffen wird.  Es werden Seminare und Bücher zu diesem Thema angeboten. Da drängen sogenannte Rating- Agenturen auf den Markt und werben für ihre Leistungen. Und auch Ihr Ansprechpartner bei der Bank schaut vielleicht manchmal sehr geheimnisvoll und spricht dann von “Basel 2”. Das Wort ist also oft zu hören. Interessanterweise spricht man in Hotels, Pensionen oder Restaurants darüber aber nur selten. Nach meiner Sicht der Dinge ist in dieser Sache eine gewisse “Ruhe” auch sehr von Nöten. Ich sehe keinen Grund zur Hektik und zum Aktionismus. Es wird sich nämlich künftig kaum etwas an dem heute bereits praktizierten Verfahren ändern: Das Gastgewerbe wird als Branche auch weiterhin  von Banken kaum geliebt werden und trotzdem werden gute Unternehmen  auch künftig ihren Kredit bekommen.

Auch heute schon wird eine Bank sehr genau prüfen, ob Sie das Geld zurückzahlen können, oder ob Sie ein Risiko darstellen. Das will man künftig etwas systematischer und hoffentlich für den Kreditnehmer auch transparenter machen.

Wie es ganz genau wird, kann Ihnen aber heute niemand sagen, denn in der EU ist dazu die Diskussion noch immer nicht beendet.

Um Ihre Frage nach gegenwärtigem Wissensstand beantworten zu können, ist es sicher sinnvoll, dass wir uns gemeinsam einmal die derzeitig absehbaren Fakten ansehen:

Warum spricht man von “Basel II”?

In der Schweiz soll man ja was von Geld verstehen. Deshalb hat sich in Basel, dem Sitz der Bank für internationalen Zahlungsausgleich, der sogenannte Basler Ausschuss für die Bankenaufsicht angesiedelt. In diesem Ausschuss (der Name soll hier bestimmt nicht für die Ergebnisse stehen!!?) sitzen Vertreter der Zentralbanken und der Bankenaufsicht der EU- Länder. Um internationalen Bankenkrisen weitgehend vorzubeugen, beschäftigt man sich dort mit den Möglichkeiten und Bedingungen zur Vermeidung von Bankenpleiten. Dabei legte man fest, dass jede Bank, die einen Kredit vergibt, über Eigenkapital verfügen muß. Nach der Eigenkapitalvereinbarung aus dem Jahr 1988 waren das bei Krediten für die “Wirtschaft” (zu der das Gastgewerbe mit den Gastwirtschaften natürlich auch zu zählen sind) 8% des Kredites. Diese Vereinbarung hieß Basel I und hatte zur Folge, dass Ihre Sparkasse für einen Kredit von 10.000 € ein Eigenkapital in Höhe von 800 € braucht.

Das war natürlich viel zu einfach und überschaubar. Jetzt steht also Basel II ins Haus.

Jetzt wird die Sache komplizierter!!

Kredite sollen jetzt ein sogenanntes “Rating” voraussetzen. Man könnte dazu in schlichtem Deutsch z.B. auch einfach “Risikoeinstufung” sagen. Das “Rating”  hat das Ziel, das Risiko eines Kreditausfalls möglichst objektiv einzuschätzen und damit abzuklären, ob ein Kreditnehmer seine Kapitaldienste vereinbarungsgemäß leisten wird.

Das ist ein nachvollziehbares und auch verständliches Anliegen, dass jede Bank bestimmt begrüßt.

Doch wie so oft steckt auch bei Basel II der Teufel im Detail und deshalb ist noch vieles unklar. Einige Aspekte dieser neuen Regeln sind aber ziemlich klar:

Klar scheint es, dass alle Banken für bankinterne Ratings eigene Systeme entwickeln oder bereits entwickelt haben. Das wird der Übersichtlichkeit in der Kreditvergabe für uns als Kunden ganz sicher nicht sehr dienlich sein!

Fakt ist es, dass Beratungsunternehmen als Ratingagenturen firmieren und mit externen Ratings Unternehmen jeder Art helfen wollen, sich auf Kreditverhandlungen rechtzeitig vorzubereiten.

Klar scheint es gegenwärtig auch schon, dass Ratings von- wem auch immer- erst ab einer Kredithöhe von 250.000 € zur Pflicht gemacht werden sollen.

Klar ist, dass die Ratings Geld kosten werden. Man spricht von höheren Beträgen. Dieses Geld wird sicherlich der Kreditnehmer zunächst einmal haben müssen, um es dann leider nach dem Rating nicht mehr haben.

Ziemlich Klarheit gibt es trotz der verschiedenen Angebote und Lösungen auch zu Inhalt und Methode der Ratings: Alle Ratings stützen sich auf sogenannte harte und weiche Faktoren. Dabei sind die harten Faktoren die harten Fakten der Zahlen des Unternehmens, also z.B. die Bilanz, der Jahresabschluss, die Gewinn- und Verlustrechnung. Weiche Faktoren sind u.a. die Unternehmensziele und –strategien, die Führungsqualitäten des Unternehmers oder der Angestellten auf der Chefebene , die Qualifikation der Mitarbeiter, die Leistungsqualität, die Verkaufsmethoden und –erfolgsaussichten usw.  Unschwer ist zu erkennen, dass an dieser Stelle das erklärte hohe Ziel, eine objektivierte Einschätzung zu erreichen, gefährdet ist. Insbesondere die Bewertung der sogenannten weichen Faktoren lässt natürlich der subjektiven Meinung des jeweiligen Bewerters breiten Raum. In den mir bekannten Ratingberichten hat auch genau dieser “menschliche” Faktor teilweise zu Bewertungen geführt, die ich als Fachmann und Beraterkollege kaum teilen würde. Deshalb wird vielfach die fachliche Qualifikation des Bewerters und insbesondere seine Branchenkenntnis eine entscheidende Rolle für das Ratingergebnis spielen.

So ein Ergebnis ist die Zusammenfassung der Risikoanalyse in Buchstaben, Zahlen oder auch Buchstaben-/Zahlenkombinationen.

Demnach könnte z.B. eine Ratingagentur oder Ihre Bank die Wertung wie folgt staffeln:

Wertung

Aussage zum Kreditausfallrisiko

AAA

Geringstes Ausfallrisiko

AA

Hohe Bonität, kaum Risiko

A

Etwas höheres Risiko

BBB

Noch höheres Risiko, insbesondere durch Faktoren, die der Unternehmer nur mittelbar beeinflussen kann

B

Relativ hohes Risiko

C

Höchstes Risiko, geringste Bonität

Von so einer Wertung könnte es künftig abhängen, ob Sie überhaupt einen Kredit von mehr als 250.000 € bekommen und welche Konditionen dieser Kredit haben wird.

Ihre Bank muss nämlich je nach Einstufung Eigenkapital bevorraten und das werden oft weit mehr als 8% sein! Je mehr Eigenkapital sie braucht, je weniger Geld kann sie mit ihrem Geld durch eine Kreditvergabe verdienen, je teurer wird der Kredit werden.

Was sollten Sie im Zusammenhang mit Ihren Plänen also tun:

  • Seien Sie weiterhin gut in Ihrer tagtäglichen Arbeit und machen Sie gute Geschäfte!
  • Halten Sie Disziplin in Ihren Geldgeschäften und lassen Sie im Verhältnis zu Ihrer Bank keinerlei Unregelmäßigkeiten (z.B. Kontoüberziehungen ohne Genehmigung, ungedeckte Schecks usw.) zu.
  • Vermeiden Sie kreditähnliche Geschäfte (Leasing, Mietkäufe), die Ihre künftige Kreditfähigkeit einschränken könnten.
  • Sorgen Sie für Eigenkapital.
  • Hierzu eine Anmerkung: Die Bildung von Eigenkapital  wird bei der derzeitigen Steuergesetzgebung vielfach nicht leicht gemacht. Mancher Rat, Steuern zu sparen und Gewinne schnell zu investieren, ist wirklich sehr verlockend. Eigenkapital für Ihr Vorhaben können Sie so aber nicht ansparen. Sprechen Sie zu diesem Thema deshalb mal ganz in Ruhe mit Ihrem Steuerberater. Wenn Sie nämlich größere Dinge vorhaben, dann ist Eigenkapital eine Grundvoraussetzung für den Erfolg bei Ihrem Bankgespräch. Dabei werden liquide Mittel, also Geld in der Tasche oder auf der Bank, erfahrungsgemäß den sogenannten Sacheinlagen eindeutig vorgezogen. Übrigens gilt erfahrungsgemäß: Nicht nur für die Bank ist ein Eigenkapitalpolster sehr beruhigend. Auch für Sie kann es sehr wichtig sein, zur Bewältigung  von Durststrecken eigene Reserven zu haben.
  • Informieren Sie sich weiterhin und warten Sie in aller Ruhe ab.
  • Geben Sie also vorerst für Rating kein Geld aus. Folgen Sie dann doch lieber dem Aufruf nach mehr Konsum: Tragen Sie das Geld, das Sie so vielleicht einsparen, in Ihrer knappen Freizeit dann besser zu Ihren Kollegen in die Gastwirtschaften, um so die Wirtschaft anzukurbeln!!
  • Ich wünsche Ihnen bei der Erweiterung Ihrer Pension den besten Bankkontakt und einen ratingfreien, günstigen Kredit
  • Ihr Dr. Hartmut Warweitzki

     

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